|
|
|
|
Euro 1 / Euro 2 / D3 – Was ist das ? Trotz erheblicher Anstrengungen im Bereich der Luftreinhaltung konnte bis heute -insbesondere in den Ballungsräumen- die gewünschte Luftqualität vielerorts nicht erreicht werden. Obwohl auch unsere Autos immer sauberer werden, haben ständig steigende Zulassungszahlen (steigender Fahrzeugbestand) und Jahresfahrleistungen in den letzten Jahrzehnten dazu geführt, dass die Gesamtbelastung der Luft durch den Verkehr nicht abgenommen hat. Schon früh hat man auch in der Europäischen Union (EU/EG) erkannt, dass dieses Problem nicht alleine durch einzelne Länder gelöst werden kann. Im Jahre 1991 erließ die Europäische Union eine Richtlinie die die Abgase aus Kraftfahrzeugmotoren verbindlich für alle Mitgliedsstaaten limitierte. Alle Neufahrzeuge die in den EU-Ländern neu zum Verkehr zugelassen wurden, durften ab dem 01.01.1993 die dort festgelegten Schadstoffgrenzwerte nicht übersteigen. Im allgemeinen waren diese Limits nur mit geregeltem Katalysator (G-KAT) einzuhalten. Diese Emissionsnorm wurde später auch als sogenannte "Euro 1-Norm" bezeichnet. Der Einigungsprozess auf EU-Ebene ging der deutschen Bundesregierung damals zu schleppend vor sich. Deshalb griff man der kommenden Europa-Richtlinie vor und förderte Fahrzeuge die die damalig geltenden Vorschriften der USA einhielten steuerlich. Auch diese US-Grenzwerte konnten meist nur mit G-KAT eingehalten werden. Die amerikanischen Vorschriften waren nahezu deckungsgleich mit den späteren EG-Vorschriften. Entsprechende Fahrzeuge wurden deshalb den sogenannten Euro-1 Fahrzeugen gleichgestellt. Zur weiteren Senkung der Abgasemissionen aus Personenkraftwagen änderte die EU im Jahre 1994 Ihre Vorschriften. Nach einem großzügigen Übergangszeitraum mussten sämtliche Neufahrzeuge ab dem 01.01.1997 die um ca. 30 % verschärften Grenzwerte einhalten. Diese Emissionsnorm ist auch unter der Bezeichnung "EURO-2-Norm" bekannt.
Weiter steigende Kilometerleistungen und Zulassungszahlen führten dazu, dass diese spezifischen Verbesserungen pro Fahrzeug in der Gesamtemission nahezu egalisiert wurden. Nachdem man sich auf EU-Ebene wiederum lange Zeit nicht über eine weitere Verschärfung der Abgasgrenzwerte einigen konnte, ergriff erneut Deutschland die Initiative und förderte u.a. Fahrzeuge, die im voraus bereits die -gegenüber der Euro-2-Norm nochmals um ca. 30% verschärften- Grenzwerte der zukünftigen "EURO-3-Norm" einhielten. Dieser deutsche Emissionsstandard wird als "D3-Norm" bezeichnet und wurde 1997 im Rahmen der emissionsorientierten Kraftfahrzeugsteuer durch den deutschen Gesetzgeber eingeführt. Je höher der Schadstoffausstoß des Fahrzeugs ist, desto mehr Steuern sind zu entrichten, bzw. je sauberer die Abgase eines Fahrzeug sind, desto geringer ist die Steuerlast. Generelles Ziel war und ist es weiterhin, durch gezielte Besteuerung bzw. Förderung die Abgasemissionen aus dem PKW-Verkehr zu senken.
Obwohl auch die Euro-1-Fahrzeuge bereits mit G-Kat ausgerüstet sind, pusten diese im Durchschnitt ca. 60 % mehr Abgase in die Luft als D3-Fahrzeuge und werden deshalb auch stärker zur Kasse gebeten. Zum 01.01.2001 tritt die nächste Stufe des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in Kraft. Dabei wird beispielsweise die Steuer für Euro-1-Fahrzeuge um 4,00€ pro 100 ccm Motorhubraum erhöht. Um dieser Erhöhung zu entgehen – und natürlich auch um die Umwelt zu entlasten – bietet sich für gebrauchte Fahrzeuge daher schnellstmöglich die Umrüstung mit Systemen an, durch die sich eine höhere und damit auch eine steuerlich deutlich günstigere Abgasnorm erreichen lässt. Umschlüsselung auf Euro 2Obwohl einige Fahrzeugmodelle bereits ohne technische Änderungen ab Werk die Euro 2-Norm erfüllt hätten, wurden diese jedoch durch den Fahrzeug-Herstellen nach Euro 1 (Schlüsselnummer: 14 oder 21) eingestuft und zugelassen. Die betreffenden Halter dieser Fahrzeuge wurden zu einem späteren Zeitpunkt durch den jeweiligen Fahrzeughersteller darüber benachrichtigt, dass diese Fahrzeuge zwecks Steuerersparnis in Euro 2 (Schlüsselnummern 25 oder 26) umgeschlüsselt werden können. KFZ-Steuersätze für Fahrzeuge mit Benzinmotor
KFZ-Steuersätze für Fahrzeuge mit Dieselmotor
KFZ-Steuersatz für Motorräder Zulassungspflichtige Motorräder werden nach geltendem Recht jährlich mit 1,84 EUR je angefangene 25 ccm Hubraum besteuert. Eine Steuerbemessung nach dem Emissionsverhalten - wie für Pkw und für Lkw über 3,5 t Gesamtgewicht - gilt derzeit nicht. Dieser Steuersatz gilt seit 1955 unverändert. Zu entrichten ist die Steuer im Voraus. Bei Zuteilung von Saisonkennzeichen, deren Betriebszeitraum jeweils auf einen nach vollen Monaten bemessenen zusammenhängenden Zeitraum eines jeden Jahres befristet ist, wird die Steuer tageweise berechnet. Zur Ausgestaltung und dem Einführungszeitpunkt einer ggf. emissionsorientiert, gestaffelten Kraftfahrzeugsteuer für Motorräder sind noch keine Entscheidungen getroffen oder absehbar. Grundlage für eine solche Besteuerung wäre zunächst eine strengere EU- Abgasvorschrift für zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, zu der es bislang keine Einigung auf europäischer Ebene gibt
|
|
|